Am 30. Dezember 2022 wurde im Bundesland Wien erstmalig ein Fall von Geflügelpest (Aviärer Influenza, HPAI) bei einem Schwan festgestellt, seitdem wurde diese Tierseuche bereits bei mehreren tot aufgefundenen Wasservögeln in Wien und Niederösterreich nachgewiesen. Es handelte sich in allen Fällen um den Subtyp H5N1, der bei Vögeln hochpathogen (stark krankmachend) ist und der in den vergangenen Monaten bereits zu großen Verlusten in zahlreichen europäischen Geflügelbetrieben geführt hat.
Aufgrund des stark erhöhten Vogelgrippe-Risikos gilt seit Dienstag auch im (Nord)Burgenland die Stallpflicht. Betroffen von der Regelung sind Betriebe in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg.
Die Stallpflicht gilt für Betriebe mit mehr als 50 Hühnern. Das trifft in den Bezirken Neusiedl am See, Eisenstadt-Umgebung und Mattersburg derzeit auf 150 bis 200 Betriebe zu.
Der Bezirk Güssing hat derzeit den Status „Gebiet mit erhöhtem Risiko“.
In Gebieten mit erhöhtem Risiko (also dzt. Güssing) sind folgende Bestimmungen einzuhalten:
- es muss eine Trennung der Enten und Gänsen von anderem Geflügel sichergestellt werden
- das Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer)
- die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall oder unter einem Unterstand erfolgen
- Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen
- die Reinigung und Desinfektion der Beförderungsmittel, Ladeplätze und Gerätschaften hat mit besonderer Sorgfalt zu erfolgen
- bei einem Abfall der Futter- oder Wasseraufnahme, bei Abfall der Legeleistung sowie bei erhöhten Mortalitätsraten ist verpflichtend die Behörde (Bezirkshauptmannschaft) zu informieren.