Im Eintragungszeitraum vom 17.-24. April 2023 können folgende Volksbegehren unterschrieben werden:
- ECHTE Demokratie-Volksbegehren
- NEHAMMER MUSS WEG
- Lieferkettengesetz Volksbegehren
- Beibehaltung Sommerzeit
- Unabhängige JUSTIZ sichern
- GIS Gebühr NEIN
- BARGELD-Zahlung: Obergrenze NEIN!
Die Stimmberechtigen können innerhalb des Eintragungszeitraums in jeder Gemeinde oder online (www.bmi.gv.at/volksbegehren – mittels Handysignatur) ihre Unterstützung erklären.