Abbrennen von Osterfeuern

Abbrennen von Osterfeuern – Information zu den Vorgaben nach dem Bundesluftreinhaltegesetz (BLRG) und der Burgenländischen Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung (Bgld. VVAV)

 

Im Burgenland ist das Entfachen von Feuern im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (vgl. § 1 Abs. 2 Z 1 und § 2 Burgenländische Verbrennungsverbots-Ausnahme-Verordnung – Bgld. VVAV, LGBl. Nr. 28/2011).

 

Im Anhang finden Sie detaillierte Ausführungen zu den rechtlichen Vorgaben hinsichtlich

  •  dem zeitlichen Rahmen
  •  der notwendigen Öffentlichkeit
  •  zulässiger Materialien
  •  notwendiger Sicherheitsvorkehrungen
  •  Aufzeichnungen und
  •  Ausnahmen

für die Abhaltung von Osterfeuern.

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