Das Land Burgenland gewährt zur teilweisen Abdeckung gestiegener Heizkosten in der Heizperiode 2014/2015 Burgenländerinnen und Burgenländern einen einmaligen Heizkostenzuschusses in Höhe von € 150,- pro Haushalt unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe.
Anträge sind unter Vorlage eines Einkommensnachweises ab sofort bis 28.02.2015 beim Gemeindeamt Kleinmürbisch zu stellen.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen:
· Hauptwohnsitz im Burgenland (Stichtag 15.11.2014)
· Einkommen bis zum ASVG – Ausgleichszulagenrichtsatz
Richtsatz für das Jahr 2014 netto:
für alleinstehende Personen: € 814,00
für Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.221,00
pro Kind: € 156,00
für jede weitere Person: € 407,00