Förderungen
Jugend- und Familienförderung:
- Nach der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz werden € 100,-- bar ausbezahlt.
- Bei Volksschuleintritt bekommen die Eltern mit Hauptwohnsitz ebenfalls € 150,-- pro Kind bar auf die Hand.
- Bei Hauptschul-/NMS-Eintritt noch einmal € 150,--.
- Bei erfolgreichem Abschluss von Matura, Studium und Lehrabschlussprüfung ebenfalls € 100,-- in bar.
- Jeder Jugendliche zwischen 14 und 25 Jahren bekommt für Taxis oder öffentliche Verkehrsmittel gegen Vorlage der Fahrscheinquittungen monatlich maximal € 15,-- bar ausbezahlt.
- Für alle Jugendlichen, die ein Studium absolvieren und den Hauptwohnsitz bei uns haben, bekommen pro Semester die Hälfte fürs Fahrticket zugeschossen.
- Jeder männliche Jugendliche mit Hauptwohnsitz, der an der Musterung teilnimmt, erhält € 100,-- in bar.
- Jeder Gemeindebürger mit Hauptwohnsitz erhält ab dem 70. Lebensjahr (zu jedem weiteren runden und halbrunden Jubiläum) € 100,-- in bar ausbezahlt. Zu besonderen Hochzeitsjubiläen (ab der Goldenen Hochzeit) gibt es ebenfalls € 100,--.
Förderungen für Wohnbau und Althaussanierung:
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Jeder Häuslbauer, der Anspruch auf die bgld. Wohnbauförderung hat, bekommt von der Gemeinde einen Gutschein für Gemeindeabgaben in Höhe
von € 1 500,--. - Bei einer umfangreichen Sanierung ebenfalls € 1 500,--.
- Bei einer Förderbaren alternativ Heiz- oder Warmwasser Aufbereitungsanlage oder für die Errichtung einer Regenwasserrückgewinnungsanlage bekommen unsere Familien mindestens 10% der Förderhöhe des Landes und maximal € 400,-- in Form eines Gemeindeabgabengutscheines.
- Förderprogramm Errichtung einer PV-Anlage: Zum Rechnungsendbetrag (steuerfrei) werden 20 % MWSt. hinzugerechnet. Von diesem MWSt.-Betrag werden 10 %, maximal € 400,00 in Form eines Abgaben-Gutscheins gefördert.
Förderungen für Firmen:
- Bei Firmengründungen im Gemeindegebiet gibt es € 250,– in Form eines Gemeindeabgabengutscheines.